Die Kurzantwort
dokumentieren, melden, dann reparieren lassen.
Nach dem Stoppen des Wassers gilt: Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, bevor aufgeräumt wird, und melden Sie ihn zeitnah Ihrer Versicherung. Als Faustregel zahlt bei Leitungswasserschäden die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude und die Hausratversicherung für Ihre Sachen; läuft Wasser zum Nachbarn durch, ist die private Haftpflicht gefragt. Rückstau und Starkregen sind meist nur mit Elementarschaden-Baustein versichert. Die Kosten einer professionellen Leckortung übernimmt die Gebäudeversicherung bei versicherten Schäden häufig mit – verbindlich ist immer Ihre Police. Ausführlich: Leckage & Wasserschaden.
Und wenn Sie unsicher sind: Fragen kostet nichts. Rufen Sie an, schildern Sie Ihren Fall – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Selbsthilfe reicht oder der Einsatz nötig ist. Telefon: 0176 – 16 0519 88 – Beratung kostenlos und unverbindlich, rund um die Uhr.