Wichtig: Bei Gasgeruch zählt nur die Sicherheit
Riecht es nach Gas (typisch: faulige Eier), gilt – vor jedem Anruf bei uns:
- Keine Zündquellen: keinen Lichtschalter, keine Steckdose, keine Klingel, kein Telefon im betroffenen Raum; keine offene Flamme, nicht rauchen.
- Fenster und Türen weit öffnen.
- Gashahn zudrehen, wenn gefahrlos erreichbar.
- Gebäude verlassen, Mitbewohner warnen – klopfen, nicht klingeln.
- Draußen anrufen: den Gasnotruf Ihres Netzbetreibers (die Nummer steht auf der Gasrechnung) oder die Feuerwehr 112.
Erst nach der Entwarnung ist der Fachbetrieb für die Reparatur an der Reihe.
Jetzt anrufen: 0176 – 16 0519 88 – Beratung kostenlos und unverbindlich, Preis vor Arbeitsbeginn.
Typische Thermen-Störungen
- Die Therme geht aus oder zündet nicht
- Kein Warmwasser, keine Heizung – im Winter oft beides zugleich
- Die Anlage verliert Druck oder macht Geräusche
- Ein Fehlercode blinkt – etwa F.28 bei Vaillant, ein typischer Zünd-/Gasversorgungsfehler
Ohne Gasgeruch dürfen Sie zwei Dinge gefahrlos selbst versuchen: den Anlagendruck am Manometer prüfen und die Entstörtaste einmal gemäß Anleitung drücken. Bleibt die Therme aus, rufen Sie an – wiederholtes Entstören ohne Diagnose bringt nichts und kann schaden.
Was wir an Ihrer Therme tun
- Reparatur: Fehlercode auslesen; Zündung, Brenner, Gasventil, Sensoren, Druck und Ausdehnungsgefäß prüfen; defekte Bauteile tauschen – bei den gängigen Marken wie Vaillant, Viessmann, Buderus und Junkers/Bosch.
- Jährliche Wartung: Reinigung von Brenner und Wärmetauscher, Verbrennungsprüfung, Kontrolle der Sicherheitstechnik – bei Gasgeräten in der Regel Herstellervorgabe, damit die Garantie erhalten bleibt. Mehr zum Thema auf der Seite Heizungswartung.
- Austausch: Wenn die alte Therme am Ende ist, planen und montieren wir den Ersatz – heute üblicherweise ein effizientes Gas-Brennwertgerät, inklusive fachgerechter Abgasführung.
- Sicherheits- und Funktionsprüfung gehört bei jeder Gasarbeit zum Abschluss.
Warum „Fachbetrieb“ hier keine Floskel ist: An Gasanlagen darf nur ein Betrieb arbeiten, der beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis Gas eingetragen ist – so schreibt es die Niederdruckanschlussverordnung vor. Das schützt Sie: Gasarbeiten sind nichts für Gelegenheitsmonteure.
Muss meine Gastherme raus? Zum Heizungsgesetz, ohne Panik
Viele Kundinnen und Kunden fragen verunsichert, ob ihre Gastherme „überhaupt noch erlaubt“ ist. Die kurze, beruhigende Antwort: Eine intakte, bestehende Gasheizung hat Bestandsschutz – sie darf weiter betrieben und auch repariert werden. Eine pauschale Austauschpflicht allein wegen des Gebäudeenergiegesetzes gibt es nicht. Anforderungen greifen vor allem, wenn eine neue Heizung eingebaut wird; die Details hängen vom Einzelfall und der kommunalen Wärmeplanung ab. Steht bei Ihnen ohnehin ein Austausch an, beraten wir Sie ehrlich zu den Möglichkeiten – ohne Verkaufsdruck.
Ablauf: von der Störung zur laufenden Therme
- Sie schildern die Störung – am besten mit Marke und Fehlercode.
- Wir schätzen den Fall am Telefon ein – kostenlos und unverbindlich.
- Ihr Preis wird vor Arbeitsbeginn besprochen.
- Vor Ort: Diagnose, Reparatur oder Wartung, Sicherheits- und Funktionsprüfung.
Was kostet die Arbeit an der Gastherme?
Das richtet sich danach, ob es um Reparatur, Wartung oder Austausch geht, welches Bauteil betroffen ist, wie es um Marke und Ersatzteilverfügbarkeit steht – und ob es ein Notdienst-Einsatz im Winter ist. Beim Austausch kommen Brennwert-Umbau und Abgasführung hinzu. Ihren Preis nennen wir vorab am Telefon – kostenlos und unverbindlich. Grundsätzliches unter Preise & Kosten.
Gasthermen in Regensburg: Etagenheizung ist Alltag
In Regensburgs großem Mietwohnungsbestand – von den Altbauten der Innenstadt über das dicht bewohnte Kumpfmühl bis zu den Wohnlagen im Westenviertel – hängt die Wärme vieler Wohnungen an einer eigenen Gas-Etagentherme. Fällt sie aus, fehlen Heizung und Warmwasser zugleich; im Winter behandeln wir solche Ausfälle deshalb mit Vorrang über den Notdienst. Wir sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs.