Die Kurzantwort
Raus aus dem Gebäude, dann Gasnotruf oder 112.
Riecht es nach Gas (typisch: faulige Eier), gelten fünf Regeln – in dieser Reihenfolge:
- Keine Zündquellen: kein Lichtschalter, keine Steckdose, keine Klingel, kein Telefon im betroffenen Raum, keine offene Flamme.
- Fenster und Türen weit öffnen.
- Gashahn zudrehen, wenn gefahrlos erreichbar.
- Gebäude verlassen, Mitbewohner warnen – klopfen, nicht klingeln.
- Draußen anrufen: den Gasnotruf Ihres Netzbetreibers (steht auf der Gasrechnung) oder die Feuerwehr 112.
Erst nach der Entwarnung kommt der Fachbetrieb für die Reparatur ins Spiel – mehr dazu auf der Seite Gastherme.
Und wenn Sie unsicher sind: Fragen kostet nichts. Rufen Sie an, schildern Sie Ihren Fall – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Selbsthilfe reicht oder der Einsatz nötig ist. Telefon: 0176 – 16 0519 88 – Beratung kostenlos und unverbindlich, rund um die Uhr.