Die Kurzantwort

Raus aus dem Gebäude, dann Gasnotruf oder 112.

Riecht es nach Gas (typisch: faulige Eier), gelten fünf Regeln – in dieser Reihenfolge:

  1. Keine Zündquellen: kein Lichtschalter, keine Steckdose, keine Klingel, kein Telefon im betroffenen Raum, keine offene Flamme.
  2. Fenster und Türen weit öffnen.
  3. Gashahn zudrehen, wenn gefahrlos erreichbar.
  4. Gebäude verlassen, Mitbewohner warnen – klopfen, nicht klingeln.
  5. Draußen anrufen: den Gasnotruf Ihres Netzbetreibers (steht auf der Gasrechnung) oder die Feuerwehr 112.

Erst nach der Entwarnung kommt der Fachbetrieb für die Reparatur ins Spiel – mehr dazu auf der Seite Gastherme.

Und wenn Sie unsicher sind: Fragen kostet nichts. Rufen Sie an, schildern Sie Ihren Fall – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Selbsthilfe reicht oder der Einsatz nötig ist. Telefon: 0176 – 16 0519 88 – Beratung kostenlos und unverbindlich, rund um die Uhr.